Museum - Horn und Neuberg im Morgennebel - Silberdistel

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Im Süden bildet die Tageleite die obere Grenze des Gebietes Dieses Gebiet liegt südlich von Wiesenthal. Es umfasst ca. 34 ha die Ost- und Nordhänge der "Tageleite" bis hin zum "Ruckenschloss", außerhalb der Waldgrenze. Es wird im Osten durch den Talweg bis zum "Finsteren Graben", im Süden und im Westen durch die geschlossene Waldkante und im Norden durch landwirtschaftliche Nutzflächen eingegrenzt. Zu diesem Gebiet gehören auch die Trift an der Tageleitshut, des Hangquellmoor "Im wilden Himmel", Flächen "Vor den Rödern", die "Rödertrift" als auch die "Seewiesen" mit den Feuchtbiotopen. Die Wiesenthaler Schweiz, auch als "Tal" genannt, repräsentiert charakteristische und in ihrer derzeitigen Größe, für die heutigen Verhältnisse einmalige Schafhutungen der nördlichen Kalkrhön, mit Halbtrockenrasen und kleinflächigen Trockenrasen. Im unteren Bereich befinden sich neben dem bereits geschützten Hangquellmoor mehrere kleine Quellaustritte sowie ein von Buchenwaldresten umsäumtes Großseggenried.

Orchideen in der Wiesenthaler SchweizEin weiteres Charakteristikum der Rhönlandschaft bieten unter anderem in diesem Bereich die Seewiesen mit flachmoorigen Stau- und Nasswiesen. Auch sie sind gleichfalls durch eine außergewöhnliche Artenvielfalt vom Aussterben bedrohter Pflanzen und Tierarten ausgezeichnet. 
In der Wiesenthaler Schweiz sind in der differenzierten und für die jeweilige Bodenunterlage charakteristische Pflanzengesellschaften, für den botanischen Artenschutz, besonders herausragende Pflanzenarten vorhanden. Neben der einknolligen Honigorchis gibt es hier die echte Sumpfwurz, die Mai-Kuckucksblume, die gemeine Kuhschelle, das Manns-Knabenkraut, die Fliegenragwurz und die Fuchs-Kuckucksblume.




 




 

Blick aus der Wiesenthaler Schweiz in die Umgebung Zur Erhaltung des Charakters der Rhönlandschaft, der bemerkenswerten Artenvielfalt von Flora und Fauna, wurde dieses Gebiet am 29. März 1990 laut Beschluss des Rates des Bezirkes Suhl, auf Grundlage der 1. DVO zum Landeskulturgesetz - Naturschutzverordnung unter Schutz gestellt. Diese Standorte sind zugleich Refugien für Arten, die in der intensiv genutzten Landschaft sonst keine Existenzbedingungen mehr finden. Sie zählen zu den schönsten und farbenprächtigsten Biotopen, die aber in vielfältigster Weise bedroht sind.

 

 

 


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